EU AI Act & Kennzeichnungspflicht für Architekturbüros
Wer in einem Architekturbüro bereits KI-Bilder für Visualisierungen oder Texte für Ausschreibungen nutzt, stolpert früher oder später über eine Frage: Was schreibt der EU AI Act eigentlich konkret vor? Hier die wichtigsten Punkte, ohne Juristensprache.
Was der EU AI Act grundlegend regelt
Der EU AI Act stuft KI-Systeme nach Risiko ein und stellt entsprechende Anforderungen. Für ein Architekturbüro, das KI für Bilder, Texte oder Entwurfsunterstützung nutzt, sind vor allem die Transparenzpflichten relevant: Wenn Inhalte von einer KI erzeugt oder wesentlich verändert wurden, muss das in vielen Fällen erkennbar gemacht werden.
Was das konkret für Visualisierungen bedeutet
Eine KI-generierte Auszenperspektive für eine Ausschreibung oder Präsentation fällt unter diese Kennzeichnungspflicht, sobald sie realistisch genug wirkt, um mit einer echten Fotografie oder einem klassisch gerenderten Bild verwechselt zu werden. Eine einfache, klar erkennbare Skizze braucht diese Kennzeichnung in der Regel nicht.
Was das für Texte bedeutet
Bei Texten ist die Lage weniger eindeutig als bei Bildern, aber der Grundsatz bleibt gleich: Wenn ein Kunde oder eine Behörde annehmen könnte, ein Text sei vollständig von einer Person verfasst worden, während er tatsächlich weitgehend von einer KI stammt, lohnt sich eine transparente Formulierung, auch wenn keine explizite Pflicht greift.
Warum das kein Grund ist, KI im Büro zu vermeiden
Diese Anforderungen sind kein Argument gegen den Einsatz von KI, sondern ein Grund, Workflows von Anfang an richtig aufzubauen. Ein Freigabeprozess, der festlegt, wann und wie eine Kennzeichnung erfolgt, lässt sich in eine bestehende Arbeitsweise einbauen, ohne dass jemand ständig darüber nachdenken muss. Genau das ist Teil dessen, was eine KI-Potenzialanalyse mit abdeckt: nicht nur, wo Zeit gespart wird, sondern auch, wie die richtigen Leitplanken von Anfang an mitgedacht werden.
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